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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Alle Angebote, Auftragsannahmen, Lieferungen und sonstigen Leistungen der cinemateq GmbH & Co KG, nachfolgend cinemateq genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, soweit nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsverbindung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsverbindung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsinhalt, es sei denn, cinemateq stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Alle Angebote von cinemateq sind freibleibend. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. cinemateq ist berechtigt, das Angebot innerhalb von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Lieferung der bestellten Ware oder das Erbringen der Dienstleistung erklärt werden.
2. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, bestätigt cinemateq den Zugang der Bestellung unverzüglich. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen, mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch cinemateq zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit den Zulieferern. Der Kunde wir bei einer Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; eine bereits erbrachte Gegenleistung wird umgehend zurückerstattet.
4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischen Weg bestellt, kann er verlangen, dass der Vertragstext nebst den vorliegenden AGB per E-Mail übermittelt wird.
5. Änderung von technischen Daten, Betriebskosten, Verbrauchswerten, Leistungen, Gewichten, Abmessungen etc. bleiben vorbehalten.
6. Leistungen, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich genannt werden, sind nicht im Preis inbegriffen.
§ 3 Widerrufsrecht
1. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen oder die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versendet werden kann.
2. Haustürgeschäfte mit Widerrufsklausel
a. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
b. cinemateq behält sich vor, die Ware erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu liefern.
c. Der Verbraucher ist, sofern er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann.
3. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40,-- der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40,-- hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als 'neu' verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
5. Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für folgende Fernabsatzverträge:
a. Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
b. Lieferung von Waren, die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde,
c. Lieferung von Bild-, Ton- und Datenträger, CDs, DVD's, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet oder sie online heruntergeladen wurden.
d. Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten, Bücher; Meterware und Verbrauchsmaterial.
§ 4 Kaufpreis, Zahlungsbedingungen
1. Der angebotene Kaufpreis ist freibleibend und nicht bindend. Kaufpreise die Verbrauchern genannt bzw. angeboten werden enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
2. Porto und Verpackung sind im Kaufpreis nicht enthalten. Hierfür berechnet cinemateq Versandkostenpauschalen, die sich nach Zielort und Gewicht der Ware richten. Die Höhe der Versandkostenpauschalen werden in der Versandkostenpreisliste definiert.
3. Für das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware auf dem Transportweg schließt cinemateq eine Transportversicherung ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung auf dem Transportweg cinemateq unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Der Kunde kann den Kaufpreis per Vorauskasse, Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten. cinemateq behält sich vor, lediglich per Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern.
5. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufpreis ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
6. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, der Unternehmer in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer bleibt der Ersatz eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
7. Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch anerkannt ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
1. Alle von cinemateq genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, soweit cinemateq die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
2. Die Lieferzeit ist eingehalten, soweit der Vertragsgegenstand den Firmensitz von cinemateq verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Soweit eine Abnahme erfolgen muss, ist der Abnahmetermin bzw. die Meldung der Abnahmebereitschaft maßgebend, es sei denn der Kunde verweigert berechtigterweise die Abnahme. Wird der Versand oder die Abnahme aus vom Kunden zu vertretenen Gründen verzögert, so ist dieser verpflichtet, cinemateq den hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
3. Nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb von cinemateq oder bei Vorlieferanten infolge höhere Gewalt verlängern auch verbindlich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, Maschinenbruch etc. oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse. In diesen Fällen hat cinemateq das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden ist zu erklären, ob zurückgetreten wird oder ob innerhalb einer durch cinemateq zu bestimmenden angemessenen Frist geliefert wird.
4. Bei Vorliegen einer durch cinemateq zu vertretenden Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins, kann der Kunde – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - vom Vertrag zurücktreten, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist.
5. cinemateq ist jederzeit berechtigt, in Teillieferungen zu erfüllen, die mit den in § 5 genannten Fristen gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teillieferung verzögert, so kann cinemateq die Erbringung der weiteren Lieferungen aussetzen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich cinemateq das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich cinemateq das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Die Hingabe eines Schecks oder eines Wechsels gilt nicht als Zahlung, solange keine Einlösung erfolgt ist.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sind Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, hat sie der Kunde auf eigene Kosten regelmäßig durchführen zu lassen.
3. Der Kunde darf die gelieferte Ware nicht veräußern, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Verfügungen von Dritten sind unverzüglich schriftlich unter Beifügung einer Abschrift des jeweiligen Protokolls mitzuteilen. Liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von cinemateq vor, ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt der Kunde vorab alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, welche ihm durch die Weiterveräußerung entstehen; cinemateq nimmt die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Kunde zum Forderungseinzug berechtigt. cinemateq behält sich den Forderungseinzug vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Verzug gerät.
4. Verhält sich der Auftragsgeber vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3., ist cinemateq nach Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware herauszuverlangen.
5. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt cinemateq vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der gelieferten Ware zu verlangen.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet cinemateq für Mängel der Ware zunächst nach Wahl von cinemateq Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Ist der Käufer Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. cinemateq ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nachbesserung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Vorteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Fristsetzung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Das gleiche gilt, wenn cinemateq der Pflicht zur Nachbesserung aus Gründen nicht nachgekommen ist, welche cinemateq zu vertreten hat. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
4. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Waren schriftlich gegenüber cinemateq anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Später auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich cinemateq anzuzeigen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für die Mangelhaftigkeit, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, schriftlich gegenüber cinemateq anzeigen. Maßgebend für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei cinemateq. Unterlässt der Verbrauer die Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsansprüche 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangel trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unrichtige Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die volle Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, sofern dies nicht unzumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei arglistiger Verursachung der Vertragsverletzung.
6. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf materialbedingte Maßabweichungen, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind. Ferner berücksichtigt cinemateq solche Beanstandungen nicht, die auf eigenmächtige Änderungen oder Nacharbeiten an der gelieferten Ware zurückzuführen sind.
7. Wird die Ware nach Muster oder Abbildung verkauft, so sind diese grundsätzlich unverbindlich. Produktübliche und zumutbare Abweichungen der gelieferten Ware in Form, Farbe und Herstellung bleiben vorbehalten. Das Gleiche gilt für Abweichungen, die infolge von Produktänderungen des Herstellers oder Lieferanten erfolgen.
8. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4).
9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanweisung, ist cinemateq lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanweisung einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
10. cinemateq behält sich das Recht vor, Garantien im Rechtssinne zu gewähren. Es gelten hierzu die Garantiebedingungen der cinemateq GmbH & Co. KG in aktuellster Fassung.
§ 8 Haftung
1. Die Haftung von cinemateq beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den nach der Art der gelieferten Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden; dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Ebenso gilt diese Haftungsbeschränkung nicht bei cinemateq zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; dies gilt auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn cinemateq arglistig handelte.
§ 9 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligern Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
§ 10 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen cinemateq und dem Kunden gilt ausschließlich das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort für alle Leistungen beider Vertragspartner der Sitz von cinemateq in München.
3. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftsitz von cinemateq vereinbart. cinemateq ist berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen von diesen Geschäftsbedingungen oder von sonstigen schriftlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
2. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. cinemateq behält sich in diesem Fall vor, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die von ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
1. Garantieumfang
[1] Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach Wahl von cinemateq kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hierzu behält cinemateq sich vor, das defekte Gerät gegen ein Nachfolgeprodukt auszutauschen. Die Kosten für Material, Arbeitszeit und Rücksendung zum Kunden werden von cinemateq getragen.
[2] Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von cinemateq über.
[3] cinemateq ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderungen vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum.
3. Abwicklung
[1] Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen.
[2] Bevor eine Reklamation unter Berufung auf die Garantie erhoben wird, muss der Kunden zunächst den Abschnitt „Fehlersuche & Problembehandlung“ im Bedienungshandbuch des Produktes beachten und prüfen, ob der Fehler nicht vor Ort behoben werden kann.
Falls das Problem trotz Fehlerdiagnose weiterhin besteht, sollte sich der Kunde zwecks Unterstützung an die cinemateq -Support-Hotline wenden und die folgenden Informationen übermitteln:
a) Produktbezeichnung und Seriennummer
b) Beschreibung des Problems
c) Kontaktinformationen
d) Kaufdatum und Verkaufsstelle
Nach der Fehler- und Schadendiagnose wird cinemateq den Garantieanspruch ggf. für gültig erklären, dem Kunden eine Reparaturgenehmigungsnummer (RMA) geben und Vorbereitungen treffen, die Serviceleistung auszuführen. Erst nach Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Kunde berechtigt, das Gerät mit der Rechnungskopie unter Angabe der RMA-Nummer zur Überprüfung an das Service Center von cinemateq schicken.
[3] Der Transport zu der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/oder das instandgesetzte Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des Erwerbers. Die Kosten für den Rücktransport zum Erwerber übernimmt cinemateq. Für Schäden, die von einer unsachgemäßen Verpackung durch den Kunden herrühren, haftet der Kunde.
[4] Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät die Rechnung in Kopie und auf Anforderung im Original vorgelegt wird und zuvor über den cinemateq Support eine RMA Nummer angefragt und erteilt wurde.
4. Transportschäden
Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z. B. Gehäuse beschädigt), sind unverzüglich gegenüber der Transportperson und dem Absender geltend zu machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der Transportperson und dem Absender zu reklamieren.
5. Ausschluss der Garantie
[1] Jegliche Garantieansprüche sind ausgeschlossen,
- wenn die Seriennummer entfernt wurde;
- wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt (Sturm, Blitz, Feuer, Wasser, Diebstahl, Aufruhr, Plünderung, Kriegseinwirkungen, u. ä.) oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Stromschlag, Staub u. ä.) beschädigt oder zerstört wurde;
- wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der technischen Spezifikationen liegen;
- wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbesondere durch Nichtbeachtung der Systembescheibung und der Betriebsanleitung – aufgetreten sind;
- wenn das Gerät durch hierfür nicht von cinemateq ermächtigte Personen geöffnet, repariert oder modifiziert wurde;
- wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist;
- wenn der Garantieanspruch nicht gemäß „Abwicklung“ gemeldet worden ist.
- oder vergleichbare Sachverhalte vorliegen, die auf eine nicht ordnungsgemäße Handhabung oder Bedienung des Gerätes schließen lassen.
[2] Sollte der Kunde Fehler reklamieren, obwohl sie von der Garantie ausgeschlossen sind, behält cinemateq sich das Recht vor, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
[3]Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes durch fehlerhafte Fremd-Hardware, - Software, Installation oder Bedienung verursacht wurde, behält cinemateq sich vor, den entstandenen Prüfaufwand dem Erwerber zu berechnen.
[4] Diese Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Jede Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
6. Ergänzende Regelungen
[1] Die Garantie beeinträchtigt oder beeinflusst nicht die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche oder sonstige vertragliche Ansprüche des Kunden gegen seinen Verkäufer. Derartige Ansprüche können wahlweise anstelle der hier zugesagten Garantieleistungen geltend gemacht werden. Soweit der Kunde sich entschließt, Leistungen aufgrund dieser Garantie in Anspruch zu nehmen und diese von cinemateq erbracht werden, werden gleichzeitig die gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche des Kunden - auch gegen den Verkäufer des Produktes – erfüllt.
[2] Ebenso werden durch diese Garantie weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandelung oder Minderung, nicht begründet. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei cinemateq zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
[1] Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen cinemateq und dem Kunden gilt ausschließlich das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland.
[2] Erfüllungsort von allen Garantieansprüchen ist der Sitz von cinemateq in München.
[3] Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftsitz von cinemateq vereinbart. cinemateq ist berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
8. Schlussbestimmungen
[1] Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen von diesen Geschäftsbedingungen oder von sonstigen schriftlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
[2] Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. cinemateq behält sich in diesem Fall vor, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die von ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

